Als Wahlarztpatientin haben Sie viele Vorteile:
- Kurze Wartezeiten durch Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung
- Viel Zeit für Ihre Anliegen, Untersuchung und Beratung
Sie reichen bitte Ihre bezahlte Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung ein.
Sie bekommen abhängig von Ihrer Krankenkasse und eventueller Zusatzversicherung die Kosten bis auf einen Selbstbehalt rückerstattet.
Viele Leistungen, wie gynäkologischer Ultraschall, werden auch beim Kassenarzt nicht mehr von der Versicherung übernommen.